CABERE GMBH · SPEZIALFABRIK FÜR  KANAL- UND ROHRREINIGUNGSGERÄTE SEIT 1922

CABERE GMBH · SPEZIALFABRIK FÜR  KANAL- UND ROHRREINIGUNGSGERÄTE SEIT 1922

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CABERE GmbH -Spezialfabrik für Kanal- und Rohrreinigungsgeräte - Handelsstraße 3 (Ind.-Geb.), 42929 Wermelskirchen (Stand: August 2010)

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Verbraucher im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

4. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den nachstehenden Geschäftsbedingungen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.

5. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung des Rechtsgeschäfts getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

6. Bedingungen der jeweiligen Hersteller, die über die nachstehenden Bedingungen von uns hinausgehen, erkennt der Kunde an und haftet bei Verstoß uneingeschränkt für den daraus entstandenen Schaden.


§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen - Vertragsschluss

1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Die in unseren Drucksachen, Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.

3. Die Lieferung umfasst nur diejenigen Gegenstände, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung des Kunden gilt erst dann von uns als angenommen, wenn sie von uns bestätigt ist. Telegrafische, telefonische und mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 5. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg (e-Mail), werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Letztere erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

6. Der V ertragsschluss erfolgt unter dem V orbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine schon von dem Kunden erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Firmensitz „CABERE GmbH“. Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

2. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

3. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Unternehmer ist in diesem Fall jedoch zum Nachweis berechtigt, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Gefahrübergang - Verpackungskosten

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Firmensitz „CABERE GmbH“ vereinbart.


§ 5 Lieferung - Lieferzeit

1. Eine Haftung für Transportschäden wird – vorbehaltlich der in § 4 getroffenen Regelungen – von uns nicht übernommen.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden - einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen oder bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum entgültigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware – etwa im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Kunde uns einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der zuvor genannten Verpflichtungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche gegen den Unternehmer um mehr als 20%, so sind auf Verlangen des Unternehmers und nach Wahl der „CABERE GmbH“ zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zu dem Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in dem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers bzw. von uns als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers bzw. von uns stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

10. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwandes zu beziffernden Aufwandsentschädigung (mindestens jedoch € 25,--) für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor.


§ 8 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

2. Schadensersatzansprüche infolge Unmöglichkeit bleiben unberührt.

3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger V erletzung unwesentlicher V ertragspflichten nicht.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen ist.


§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz der „CABERE GmbH“, ebenso für Wechsel- und Scheckklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Reglung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt; bis zur Schaffung einer entsprechenden neuen Regelung gilt das dispositive Recht.

CABERE GmbH  · Handelsstraße 3  (Industrie-Gebiet) 

 42929 Wermelskirchen · Tel. 02196 3392

Fax 02196/1547  ·  Mail info@cabere.de

CABERE GmbH  · Handelsstraße 3  (Industrie-Gebiet) · 42929 Wermelskirchen · Tel. 02196 3392 · Fax 02196/1547  ·  Mail: info@cabere.de